Wechselkopie

Wechselkopie
Wechselabschrift.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Wechselabschrift — Wechselkopie; begebbare Abschrift eines ⇡ Wechsels. Jeder Wechselinhaber (ausgenommen Aussteller) kann von dem Wechsel eine Abschrift anfertigen, v.a. wenn er die Urschrift zur Einholung des ⇡ Akzepts verwendet. Die W. muss die Urschrift mit den… …   Lexikon der Economics

  • Arretierungsklausel — Arretierungsklausel, der Vermerk auf der Rückseite einer Wechselkopie, d.h. einer einfachen, rechtlich bedeutungslosen Abschrift eines Originalwechsels: »bis hierher Kopie«, »von hier ab Original«, oder eine ähnliche Bezeichnung. Wird die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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