- Wechselkopie
- ⇡ Wechselabschrift.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Wechselabschrift — Wechselkopie; begebbare Abschrift eines ⇡ Wechsels. Jeder Wechselinhaber (ausgenommen Aussteller) kann von dem Wechsel eine Abschrift anfertigen, v.a. wenn er die Urschrift zur Einholung des ⇡ Akzepts verwendet. Die W. muss die Urschrift mit den… … Lexikon der Economics
Arretierungsklausel — Arretierungsklausel, der Vermerk auf der Rückseite einer Wechselkopie, d.h. einer einfachen, rechtlich bedeutungslosen Abschrift eines Originalwechsels: »bis hierher Kopie«, »von hier ab Original«, oder eine ähnliche Bezeichnung. Wird die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon